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   VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07   

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VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07 (https://dejure.org/2008,27390)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 (https://dejure.org/2008,27390)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 3 A 108/07 (https://dejure.org/2008,27390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kalkulation der Grundgebühr für Siedlungsabfälle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 6 AbfG ND; § 12 Abs 5 AbfG ND
    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten; Fremdleistungsentgelt; Gebührenbedarf; Gebührenkalkulation; Grundgebühr; Hausmüll; Kalkulation; Kostenüberschreitungsverbot; Leistungsproportionalität; Quersubventionierung; Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Der im gesamten Benutzungsgebührenrecht geltende Grundsatz der Leistungsproportionalität besagt, dass Kosten, die durch eine Leistung verursacht werden, welche von einem abgrenzbaren Nutzerkreis abgerufen wird, oder Kosten, die nach speziellen Maßstäben verteilt werden, grundsätzlich nicht Kostenstellen zugeordnet werden dürfen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, NordÖR 2008, 235, 238).

    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz durch § 12 Abs. 5 NAbfG lediglich insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 124; Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36; OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 765a, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen europarechtliche oder nationale Vergabebestimmungen und/oder die Pflicht zur Ausschreibung hat im vorliegenden Verfahren deshalb nicht zur Folge, dass die vom AZVS erhobene Umlage je angelieferte Tonne Abfall und der daraus errechnete Gebührensatz ohne Weiteres unwirksam wären (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO., S. 239f).

    Dies kann auch durch die Darlegung erfolgen, dass die Fremdleistungsentgelte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in entsprechender Anwendung der §§ 5 Abs. 2 NKAG, 12 NAbfG ermittelt worden sind, weil die genannten Vorschriften die Gebührenpflichten lediglich davor schützen wollen, durch die Umlegung von nicht erforderlichen Kosten überhöhte Gebühren zahlen zu müssen, nicht aber einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen sanktionieren sollen (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO., S, 239); was nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erforderlich ist, kann nicht gleichzeitig überhöht sein.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz durch § 12 Abs. 5 NAbfG lediglich insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 124; Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36; OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 765a, m.w.N.).

    Insbesondere wird die seit dem 01.06.2005 vorgeschriebene Abfallvorbehandlung durchgeführt und wird durch die lineare Progression der volumenbezogenen Abfallgebühren sowie durch die Staffelung der Grundgebühren nach der Behältergröße ein hinreichender Anreiz zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 NAbfG; Nds. OVG, Urteile vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, Nds.VBl 2004, 267 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36) geboten.

    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 128-130 und vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 - und - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172) ist geklärt, dass die durch § 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG ausdrücklich zugelassene Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

    Auch ist nicht erforderlich, dass der Beklagte alle denkbaren Möglichkeiten zur Abfallverwertung und -vermeidung restlos ausschöpft (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.03.2003, aaO.) oder die für die Einrichtungsbenutzer billigste Lösung - beispielsweise durch die vom Kläger angesprochene Entsorgung des Abfalls im Landkreis Q. - wählt.

  • VG Lüneburg, 13.11.2007 - 3 A 33/06

    Folgen einer fehlenden Ausschreibung von Fremdleistungen bei der Erhebung von

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Zwar erscheint nicht ausgeschlossen, dass Fremdleistungen wie die vom AZVS eingeholte grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2007 - 3 A 33/06 -, juris); die Vorschriften über die Ausschreibung vermitteln den Gebührenschuldnern jedoch keine unmittelbaren subjektiven Rechte.

    Der Körperschaft obliegt eine Darlegungs- und Plausibilisierungspflicht, die den Nachweis erfordert, dass die in die Kalkulation eingegangenen Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht sind und daher niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht hätten erzielt werden können (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl 1998, 289; VG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2007, aaO.).

    Denn die Vorgaben nach §§ 12, 5 Abs. 2 NKAG, wonach bei den zu kalkulierenden Gebühren rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundsätze einzuhalten sind, lassen es nicht zu, die Angemessenheit des Gebührensatzes im Vergleich mit Gebührensätzen anderer Entsorgungsträger zu beurteilen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.06.1991 - 9 L 186/89 -, NST-N 1991, 205 zum Beitragsrecht; VG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2007, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr;

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Dies gilt aber nur, wenn die Fixkosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsprechend hoch sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, NdsVBl. 2004, 267, 269 = juris, Rn 32; Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, Stand: 09/08, § 6 Rn 755c), denn die Grundgebühren dienen der Deckung der Fixkosten und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, KStZ 2004, 29/30).

    Zum anderen muss sich vor dem Hintergrund des § 12 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 NAbfG aus der vom Ortsgesetzgeber gebilligten Kalkulation ergeben, dass das für den Kalkulationszeitraum geschätzte gesamte Grundgebührenaufkommen sich innerhalb der gesetzlichen Regelgrenze von 50 v.H. (bzw. der im Einzelfall besonders begründungsbedürftigen Ausnahmegrenze von 75 v.H.) bewegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07.06.2004, aaO.).

    Insbesondere wird die seit dem 01.06.2005 vorgeschriebene Abfallvorbehandlung durchgeführt und wird durch die lineare Progression der volumenbezogenen Abfallgebühren sowie durch die Staffelung der Grundgebühren nach der Behältergröße ein hinreichender Anreiz zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 NAbfG; Nds. OVG, Urteile vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, Nds.VBl 2004, 267 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36) geboten.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 128-130 und vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 - und - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172) ist geklärt, dass die durch § 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG ausdrücklich zugelassene Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

    Der Körperschaft obliegt eine Darlegungs- und Plausibilisierungspflicht, die den Nachweis erfordert, dass die in die Kalkulation eingegangenen Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht sind und daher niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht hätten erzielt werden können (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl 1998, 289; VG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2007, aaO.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 -, Internet-Entscheidungssammlung BVerwG; Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23.01 -, juris; ebenso OVG LSA, Urteil vom 14.04.2008 - 4 L 181/07 -, juris) führt die Ungültigkeit eines Teils einer kommunalen Abgabensatzung nur dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).

    Eine derartige Rechtsfolge würde dem weiten Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Ausgestaltung der (rückwirkenden) Heilung seiner Gebührensatzung nicht gerecht, so dass die Kammer von einem in sich geschlossenen Satzungsgefüge aus Grund- und Leistungsgebühr auszugehen hat (vgl. OVG LSA, Urt. vom 14.04.2008, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz durch § 12 Abs. 5 NAbfG lediglich insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 124; Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36; OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 765a, m.w.N.).

    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 128-130 und vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 - und - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172) ist geklärt, dass die durch § 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG ausdrücklich zugelassene Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Dabei verbleibt dem Beklagten als Satzungsgeber bei der Beantwortung der Frage, wie eine sachgerechte Verknüpfung zwischen dem Wert dieser Leistung und der Gebührenhöhe herzustellen ist, ein weiter Ermessenspielraum (vgl. OVG NRW, Teilurteil vom 24.06.2008 - 9 A 373/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1991 - 9 L 186/89

    Notwendigkeit des Vorliegens einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für die

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Denn die Vorgaben nach §§ 12, 5 Abs. 2 NKAG, wonach bei den zu kalkulierenden Gebühren rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundsätze einzuhalten sind, lassen es nicht zu, die Angemessenheit des Gebührensatzes im Vergleich mit Gebührensätzen anderer Entsorgungsträger zu beurteilen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.06.1991 - 9 L 186/89 -, NST-N 1991, 205 zum Beitragsrecht; VG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2007, aaO.).
  • VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05

    Gebührenmaßstab und Abschreibung eines immateriellen Wirtschaftsguts im

    Auszug aus VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07
    Soweit die Kosten betriebsnotwendig (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.11.2006 - 3 A 17/05 - Driehaus-Lichtenfeld, aaO., Rn 733) sind, kommt es auf ihre betragsmäßige Höhe ebenso wenig an wie auf den Prozentsatz ihrer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr.
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung;

  • VG Köln, 10.08.2005 - 14 K 1764/05
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Straßenausbaubeiträge; Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - juris Rdn. 36, 38 ff.; OVG NW, Urteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12, juris Rdn. 50; Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1238, juris Rdn. 21; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 738; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 62).
  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

    Wegen der Einzelheiten des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, den übrigen Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren 3 A 108/07 und 3 A 62/08, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die in der Generalakte "Abfallgebühren LK R. " gesammelten Unterlagen zu den Gebührenkalkulationen Bezug genommen.

    Zu den Berechnungen des Fremdleistungsentgeltes für die vom AS durchzuführende Abfallbehandlung hat sich die Kammer bereits in den Urteilen vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - und 16.12.2009 - 3 A 70/08 - geäußert; hierauf wird Bezug genommen.

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Eine "Quersubventionierung" dagegen, die bewirkt, dass die einzige Gebührenpflichtige, für die "Reinigung und Winterdienst aller Teileinrichtungen der Straße" erfolgt, auf Kosten aller übrigen Einrichtungsbenutzer entlastet wird, für die lediglich die Fahrbahn gereinigt, geräumt und/oder gestreut wird, verstößt nicht nur gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität, sondern wird außerdem teilweise als Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsgebot, teilweise als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip verworfen (vgl. Driehaus-Schulte/ Wiesemann, aaO., § 6 Rn 331 m.w.N.; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 -, juris, Rn 17).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Eine "Quersubventionierung" dagegen, die bewirkt, dass die einzige Gebührenpflichtige, für die "Reinigung und Winterdienst aller Teileinrichtungen der Straße" erfolgt, auf Kosten aller übrigen Einrichtungsbenutzer entlastet wird, für die lediglich die Fahrbahn gereinigt, geräumt und/oder gestreut wird, verstößt nicht nur gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität, sondern wird außerdem teilweise als Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsgebot, teilweise als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip verworfen (vgl. Driehaus-Schulte/Wiesemann, aaO., § 6 Rn 331 m.w.N.; VG Göttingen, Urt. v.17.12.2008 - 3 A 108/07 -, juris, Rn 17).
  • VG Oldenburg, 20.06.2013 - 2 A 2420/12

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Grundgebühr im Abfallentsorgungsrecht mit dem

    Für die Annahme, dass eine nennenswerte Kostenersparnis eintritt, wenn von dort des Öfteren kein oder nur wenig Müll abzuholen ist, fehlt jeder Anhaltspunkt; vgl. auch VG Göttingen, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 3 A 108/07 V.n.b. -, wonach beim personenbezogenen Grundgebührenmaßstab nicht berücksichtigt werden muss, dass Personen zeitweise außerhalb wohnen.
  • VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 67/19

    Gebührenkalkulation; Grundsatz der Erforderlichkeit; Leistungsproportionalität;

    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz zum einen durch § 12 Abs. 5 Satz 1 NAbfG insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 -, juris, Rn. 19 mwN.).
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